Allgemeine Geschäftsbedingungen Lohner Hundetreff Hundeschule & Hundehotel 2024

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung zur Hundeschule oder mit der Buchungsanfrage beim Hundehotel anerkannt.

Stand 01.01.2024

  • 1 Vertragspartner/-abschluss
  1. Vertragspartner sind das Unternehmen Lohner Hundetreff Hundeschule & Hundehotel und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Unternehmen Lohner Hundetreff gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Anmeldeformular der Hundeschule oder der Buchungsanfrage des Hundehotels, sofern der Lohner Hundetreff eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  2. Ein Vertrag kommt mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular oder Buchungsformular zustande. Hiermit erkennt der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lohner Hundetreffs an, welche für die Hundeschule und das Hundehotel gelten. Die Anmeldung der Hundeschule erfolgt auf unbestimmte Dauer, kann aber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Dies gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart werden. Der Betreuungsvertrag des Hundehotels gilt für den Zeitraum der gebuchten Unterbringung.
  3. Das Hundehotel unterteilt in einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei dieser über Nacht in der Betreuung verbleibt oder die Tagesbetreuung, wo der Hund am selben Tag zu den Check-In und Check-Out Zeiten des Hundehotels Lohner Hundetreff gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels verbleibt.
  4. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in dem Hundehotel über die Homepage des Lohner Hundetreffs eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen, Kosten, ggf. Zusatzkosten werden in der Buchungsanfrage festgelegt.
  5. Der Besuch des Hundehotels egal ob für einen mehrtägigen Aufenthalt oder zu einer Tagesbetreuung ist nur nach vorheriger Buchungsanfrage möglich. Diese erfolgt über die Homepage des Lohner Hundetreffs. Das Hundehotel bestätigt dem Kunden die Buchungsanfrage schriftlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei der Anfrage gewünschten Leistungen mit.
  6. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in dem Hundehotel Lohner Hundetreffs gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn das Hundehotel Lohner Hundetreff dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.
  7. Für die Anmeldung bei der Hundeschule ist vorab eine Buchung eines kostenpflichten Beratungsgespräches zwingend erforderlich. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in der Hundeschule Lohner Hundetreff angemeldeten Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundeschule Lohner Hundetreff dem Kunden die Buchung des Hundekurses bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.
  8. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Anmeldung oder Buchungsanfrage entfällt.
  9. Hunde, die noch nicht in dem Hundehotel Lohner Hundetreff zur Betreuung waren und nicht durch die Hundeschule bekannt sind, müssen vor einem Aufenthalt für einen Probetag in dem Hundehotel Lohner Hundetreff angemeldet werden, am dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. Die Kosten für den Probetag in Form einer Tagesbetreuung zu den Check-IN und Check-Out Zeiten übernimmt der Hundehalter.
  10. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich in der Buchungsanfrage anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Geschirr, Leine, Hundebett, eventuell Hundebox, Futter, usw. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn Sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
  11. Alle Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hundehotels und der Hundeschule des Lohner Hundetreffs im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes und des Trainings.
  12. Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Hundehotel bei der Buchung mitzuteilen.
  13. Das Hundehotel kann leider nicht auf ein spezielles Training wie z.B. Leinenführigkeit, etc. während des Aufenthaltes eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in dem Hundehotel Lohner Hundetreff erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
  14. Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss ebenfalls als Buchungsanfrage über die Homepage aber mindestens einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Buchungsbestätigung des Hundehotels Lohner Hundetreff, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist das Hundehotel Lohner Hundetreff berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

 

  • 2 Leistungen / Vertragsgegenstand
  1. Bei der Hundeschule ist der Gegenstand des Vertrages die Ausbildung von Menschen und Hunden mit verschiedenen Ausbildungszielen in Einzelstunden, Vorträgen, Gruppenstunden, Kursen, Aktivitäten und Veranstaltungen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Fortschritt hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters und den Charaktereigenschaften des Hundes ab.
  2. Das Hundehotel Lohner Hundetreff ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundehotels Lohner Hundetreff zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundehotels Lohner Hundetreff an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Die Preise können von dem Hundehotel Lohner Hundetreff ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen des Hundehotels Lohner Hundetreff oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundehotel Lohner Hundetreff dem zustimmt.

  • 3 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundehoteldauer gewährleistet das Hundehotel Lohner Hundetreff dem in das Hundehotel Lohner Hundetreff gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf in den jeweiligen Zimmereigenen Ausläufen und auf dem umzäunten Lohner Hundetreff Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Falls nur einzelner Auslauf ohne Hundekontakt gewünscht ist, muss dies ausdrücklich bei der Buchungsanfrage angegeben werden.

  • 4 Impfungen, Krankheiten und Tod
  1. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das Hundehotel oder Teilnahme in der Hundeschule Lohner Hundetreff, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige EU-Heimtierausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes oder beim Beratungsgespräch vorm ersten Training vorzulegen und wird bei dem Aufenthalt in dem Hundehotel Lohner Hundetreff dort hinterlegt.
  2. Besitzt der in das Hundehotel gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel Lohner Hundetreff berechtigt, von dem Hundehotelvertrag zurückzutreten.
  3. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das Hundehotel und beim Training in der Hundeschule des Lohner Hundetreff außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On oder in Tablettenform verabreichte Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen.
  4. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung oder Anmeldung bekannt zu geben. Das Hundehotel und die Hundeschule Lohner Hundetreff übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Hundehotel und der Hundeschule Lohner Hundetreff keine Haftung übernommen werden.
  5. Das Hundehotel Lohner Hundetreff übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Das Hundehotel Lohner Hundetreff ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
  6. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird das Hundehotel Lohner Hundetreff einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
  • 5 Läufige Hündin
  1. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Das Hundehotel Lohner Hundetreff berechnet hierfür eine Zusatzleistung für den Mehraufwand zu fordern oder eine Buchung abzulehnen.
  2. Bei der Hundeschule sind läufige Hündinnen vom Gruppentraining am Übungsgelände ausgeschlossen. Hier steht der Schutz vor Vermehrung für uns an erster Stelle und es wird kein Ersatztraining für den Zeitraum angeboten. Ein Anspruch auf eine Minderung oder Rückzahlung des Beitrages besteht nicht.
  • 6 Haftung
  1. Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund bzw. zum Training geführte Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe bzw. vor dem ersten Training zu hinterlegen.
  2. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundehotels und die Teilnahme an der Hundeschule des Lohner Hundetreff erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet, für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für die Schäden, die durch die Anwendungen der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sowie Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Gäste sowie deren Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Hundeschule oder des Hundehotels erfolgt auf eigene Gefahr bzw. eigenes Risiko.
  3. Die Haftung des Hundehotels Lohner Hundetreff ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung des Hundehotels Lohner Hundetreff auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundehotels Lohner Hundetreff oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hundehotels Lohner Hundetreff oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
  4. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt das Hundehotel Lohner Hundetreff keine Haftung.
  5. Für Schäden auf dem Gelände der Hundeschule oder innerhalb des Hundehotels übernimmt der Kunde/Hundehalter für alle durch seinen Hund verursachten Schäden die anfallenden Kosten.
  • 5 Ausbildungsunterricht
  1. Während der Ausbildung ist den Weisungen der Hundeschule und Ihrer Mitarbeiter Folgen zu leisten, um Gefährdungen anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf zu Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender Mittel (z.B. Würge-, Stachel- und Elektrohalsbänder) sind verboten
  • 6 Vorzeitige Abholung
  1. Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die das Hundehotel Lohner Hundetreff jederzeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch das Hundehotel unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in dem Hundehotel Lohner Hundetreff Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
  • 7 Nichtabholung/Tierheim
  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den in das Hundehotel gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundehoteldauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das das Hundehotel aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Das Hundehotel Lohner Hundetreff behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das Hundehotel Lohner Hundetreff nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
  • 8 Bring- und Abholzeiten
  1. Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 9:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 17:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Für frühere/spätere Check-IN und Check-Out Zeiten fallen zusätzliche Kosten an, die der Hundehalter bei der Buchungsanfrage dazu buchen kann.
  2. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich das Hundehotel Lohner Hundetreff vor den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder von 8:00 bis 9:00 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
  • 9 Zahlungsbedingungen
  1. Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in dem Hundehotel Lohner Hundetreffs gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn das Hundehotel Lohner Hundetreff dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt. Die Zahlung ist innerhalb von der Frist ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Anfahrten fallen noch zusätzliche Gebühren nach den Kilometern abgerechnet an. Einzelstunden sind direkt vor Ort und Unterrichtsbeginn zu begleichen. Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Std. vorher ab, gilt die Unterrichtsstunde als erteilt und wird somit in Rechnung gestellt.
  • 10 Kündigungsfristen

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunde durch den Kunden/Hundehalter werden keine Kursgebühren erstattet. Der Vertrag vom Lohner Hundetreff kann beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu beenden, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen. Die Hundeschule behält sich vor, einzelne Stunden auf Grund von höherer Gewalt wie z.B.: durch Umwelteinflüsse wie Glatteis, Schneechaos, Hitzewelle usw., aber auch Lockdown, Quarantänen, usw. durch Krankheiten wie Corona ausfallen zu lassen und nicht zu erstatten.

  • 11 Preise
  1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag/Hundeschulvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig. (siehe Preisliste gültig ab 01.01.2023)
  2. Der Hundehotel-/Tagesbetreuungspreis und der Hundeschulbetrag wird im Voraus nach Buchungsbestätigung per Überweisung auf das Konto:

Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1MEP
IBAN: DE 28 2666 1494 2302 7835 02
Kontoinhaber: Isabel Block Lohner Hundetreff

entrichtet.

  1. zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich das Hundehotel Lohner Hundetreff das Recht vor, den Hund so lange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
  • 12 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

A.Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensbeitrag pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensbeitrag, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreff mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • b) Schadensbeitrag i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreff zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • c) Schadensbeitrag i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreff zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • d) Schadensbeitrag i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreff weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  • e) Schadensbeitrag i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise

  • a) kein Schadensbeitrag, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreffmehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  • b) Schadensbeitrag i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundehotel Lohner Hundetreff später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  1. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Hundehotel Lohner Hundetreff nicht gegeben oder geringer ist. Sofern Hundehotel Lohner Hundetreff die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensbeitrag des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
  • 13 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundeschule und Hundehotels Lohner Hundetreff grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  • 14 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung und das Hundetraining genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Hundehotel Lohner Hundetreff behält sich vor, während der Betreuung und des Hundetrainings Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch das Hundehotel und die Hundeschule auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

  • 15 Ablehnungsrecht

Das Hundehotel Lohner Hundetreff hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

  • 16 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Mit einer Buchungsanfrage beim Hundehotel oder dem Anmeldeformular der Hundeschule Lohner Hundetreff akzeptiert der Kunde/Hundehalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lohner Hundetreffs.

Adresse und Trainingsgelände

  • Lohner Hundetreff Isabel Block

  • Zeiss-Straße 10, 49835 Wietmarschen

  • 0151-19405234

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